Trampolinspringen? Aber sicher!


7 Regeln für gesunden Hüpfspaß
Trampolinspringen? Aber sicher!
Ramona Heim/Shutterstock.com

Wenn es draußen warm wird, startet in vielen Gärten wieder die Trampolin-Saison. Doch die Hüpferei ist durchaus verletzungsträchtig. Nun haben 2 Unfallchirurgen 7 Regeln für unfallfreies Trampolinspringen zusammengetragen.

Wenn Arme brechen und Gelenke auskugeln …

Trampolinspringen macht Spaß, es fördert die Ausdauer, die Koordination und kräftigt die Muskeln. Die Kehrseite der fröhlichen Hüpferei ist allerdings die Verletzungsgefahr. Immer wieder kommt es zu Verstauchungen oder Knochenbrüchen an Armen, Händen, Füßen oder Beinen. Bei missglückten Akrobatikversuchen drohen sogar ausgekugelte Gelenke und Wirbelsäulenverletzungen, berichten die Orthopäden und Unfallchirurgen Andreas Toepfer und Primoz Potocnik aus ihrem beruflichen Alltag . Weil sie selbst Väter Trampolin-begeisterter Kinder sind, kennen sie sich mit den typischen Fallstricken beim Springen gut aus und haben 7 nützliche Tipps, die das Trampolinspringen zu einem sicheren Vergnügen machen:

  1. Ein Sicherheitsnetz ist obligat! Damit es wirklich sichert, muss es regelmäßig auf seine Funktionstüchtigkeit geprüft und bei Rissen ausgetauscht werden.
  2. Die Federelemente und der Rahmen des Trampolins müssen bedeckt sein, und die Bedeckung darf nicht verrutschen. Ein Fehltritt zwischen die Federn oder ein Sturz auf einen unbedeckten Rahmen kann größere Verletzungen hervorrufen. Besser als Stahlfedern sind stabile Gummiseilaufhängungen.
  3. Immer nur ein Kind aufs Trampolin! Sonst ist die Gefahr der Kollision zu groß. Besonders gefährlich ist es, wenn zwei verschieden schwere Kinder gleichzeitig hüpfen. Durch einen Katapulteffekt kommt es für den leichteren Hüpfer schnell zu Verletzungen.
  4. Babys und Kleinkinder dürfen noch nicht auf das Trampolin, denn sie haben noch keine ausreichend ausgeprägte Nacken- und Rumpfmuskulatur. Wann ein Kleinkind hüpfen darf, hängt vom körperlich en Entwicklungszustand ab. In der Regel ist ein Kind ab dem späten Kindergartenalter bzw. ab der Einschulung reif genug. Im Zweifel fragt man den Kinderarzt.
  5. Ohne Aufsicht darf nicht gesprungen werden. Die schwersten Unfälle ereignen sich, wenn keine Aufsichtsperson dabei ist.
  6. Vor allem beim missglückten Versuch eines Saltos entstehen häufig schwere Verletzungen. Kunststücke müssen deshalb unter professioneller Aufsicht geübt werden, z. B. im Turnverein. Saltos lassen sich gut im Schwimmbad beim Sprung vom Sprungbrett probieren, auch Bungee-Trampoline mit Sicherheitsgurt sind praktisch zum Üben akrobatischer Kunstsprünge.
  7. Nichts und niemand darf sich unterm Trampolin aufhalten. Und auch auf dem Trampolin hat Nichts außer dem Springer etwas zu suchen – weder Bälle, noch Spielzeug und natürlich auch keine Haustiere.

Quelle: MMW

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